Begriffserklärung: Urlaubspflege

Urlaubspflege bezeichnet eine vorübergehende Versorgung und Betreuung von pflegebedürftigen Personen während der Abwesenheit ihrer Pflegeperson, beispielsweise wenn diese in den Urlaub fährt. Die Urlaubspflege kann durch eine professionelle Pflegeeinrichtung, einen ambulanten Pflegedienst oder auch durch eine Vertrauensperson im privaten Umfeld erfolgen. Ziel der Urlaubspflege ist es, eine kontinuierliche und angemessene Versorgung der pflegebedürftigen Person sicherzustellen und gleichzeitig der Pflegeperson eine Auszeit zu ermöglichen. In der Regel wird die Urlaubspflege von der Pflegekasse finanziell unterstützt.

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