Begriffserklärung: Pflegegrad

Ein Pflegegrad ist eine Einstufung, die angibt, wie viel Unterstützung eine Person bei der Bewältigung des Alltags und der Versorgung benötigt. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einen anderen unabhängigen Gutachter, der im Auftrag der Pflegekasse tätig wird. Dabei werden verschiedene Aspekte der körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen bewertet, wie zum Beispiel Mobilität, Ernährung, Kognition oder Verhaltensstörungen.

Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade, die sich nach dem Grad der Beeinträchtigung und dem Bedarf an Unterstützung unterscheiden. Der Pflegegrad 1 wird dabei als geringe Beeinträchtigung und der Pflegegrad 5 als schwerste Beeinträchtigung eingestuft. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind auch die Leistungen der Pflegeversicherung, die zur Verfügung stehen, wie zum Beispiel Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder die Kostenübernahme für Hilfsmittel und Wohnraumanpassungen.

Eine Pflegegradeinstufung ist notwendig, um Leistungen der Pflegeversicherung beantragen zu können. Sie wird regelmäßig überprüft und kann angepasst werden, wenn sich der Pflegebedarf ändert.

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