Begriffserklärung: Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftigkeit ist gegeben, wenn eine Person aufgrund von körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen bei der Bewältigung von alltäglichen Aufgaben und Aktivitäten im täglichen Leben dauerhaft auf Unterstützung und Hilfe angewiesen ist. Dies kann beispielsweise bei altersbedingten Einschränkungen oder bei chronischen Erkrankungen wie Demenz, Parkinson, Schlaganfall oder Multipler Sklerose der Fall sein.

Die Pflegebedürftigkeit wird in Deutschland durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) im Rahmen einer Begutachtung festgestellt. Dabei wird der Grad der Selbstständigkeit bei verschiedenen Tätigkeiten bewertet und daraus ein Pflegegrad abgeleitet. Der Pflegegrad gibt an, in welchem Umfang eine pflegebedürftige Person Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen benötigt und welche Leistungen von der Pflegeversicherung übernommen werden.

Pflegebedürftigkeit betrifft nicht nur ältere Menschen, sondern auch jüngere Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Unfall pflegebedürftig werden. Die Pflegebedürftigkeit stellt für die betroffenen Personen und deren Angehörige oft eine große Herausforderung dar, die eine hohe körperliche, psychische und finanzielle Belastung bedeutet. Die Unterstützung durch professionelle Pflegekräfte oder durch Angehörige kann dabei helfen, die Lebensqualität der Betroffenen zu erhalten oder zu verbessern.

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