Begriffserklärung: Bezugspflege

Eine Bezugspflege bezeichnet in der Pflege einen Betreuungs- und Versorgungsansatz, bei dem jeder Pflegebedürftige eine feste Pflegekraft als Ansprechperson und Bezugsperson hat. Diese Pflegekraft übernimmt die Verantwortung für die individuelle Betreuung und Pflege des Pflegebedürftigen und koordiniert alle Maßnahmen der Pflege. Die Bezugspflege zielt darauf ab, eine kontinuierliche und vertrauensvolle Beziehung zwischen Pflegebedürftigen und Pflegekräften aufzubauen und zu fördern.

Durch die Bezugspflege können die Bedürfnisse und Wünsche des Pflegebedürftigen besser wahrgenommen werden und individuelle Pflege- und Betreuungspläne erstellt werden. Eine feste Ansprechperson kann auch dazu beitragen, dass sich der Pflegebedürftige sicherer und wohler fühlt und Vertrauen in die Pflegekräfte aufbaut. Die Bezugspflege kann in unterschiedlichen Pflegeeinrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ambulanten Pflegediensten angewendet werden.

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