Begriffserklärung: zusätzliche Betreuung

Die zusätzliche Betreuung in der Pflege umfasst spezielle Leistungen, die den pflegebedürftigen Menschen unterstützen sollen, um ein möglichst selbstbestimmtes und eigenständiges Leben zu führen. Diese Leistungen können sowohl von der Pflegeversicherung als auch von privaten Anbietern erbracht werden und richten sich individuell nach den Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person.

Die zusätzliche Betreuung in der Pflege kann zum Beispiel folgende Aufgaben umfassen:

  • Unterstützung bei der Tagesstrukturierung und Freizeitgestaltung
  • Begleitung bei Spaziergängen, Arztbesuchen oder Einkäufen
  • Unterstützung bei der Kommunikation, beispielsweise bei der Nutzung von Telefon oder Computer
  • Vorlesen und Erzählen von Geschichten
  • Spiele und andere Aktivitäten
  • Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagsproblemen

 

Diese zusätzlichen Betreuungsleistungen sollen dazu beitragen, dass pflegebedürftige Menschen ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können und nicht allein aufgrund ihrer körperlichen oder geistigen Einschränkungen auf eine stationäre Pflege angewiesen sind. Sie können dabei helfen, soziale Isolation zu vermeiden und die Lebensqualität der Betroffenen zu erhöhen.

Die zusätzliche Betreuung ist in der Regel nicht an einen Pflegegrad gebunden und kann von allen Pflegebedürftigen, unabhängig von ihrem Pflegegrad, in Anspruch genommen werden. Die Kosten für die zusätzliche Betreuung können je nach Anbieter und Leistung variieren und müssen in der Regel selbst getragen werden.

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