Begriffserklärung: Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung in Deutschland, die dazu dient, pflegende Angehörige zeitweise zu entlasten und ihnen eine Auszeit zu ermöglichen. Sie soll sicherstellen, dass eine Pflegeperson nicht überfordert wird und weiterhin in der Lage ist, die pflegebedürftige Person zu Hause zu betreuen.

Sie kann in Anspruch genommen werden, wenn die Pflegeperson aus persönlichen Gründen (z.B. Urlaub, Krankheit) vorübergehend ausfällt oder wenn sie wegen einer akuten Erkrankung oder eines Krankenhausaufenthalts kurzzeitig verhindert ist. In diesen Fällen übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für eine Ersatzpflegekraft oder eine vorübergehende stationäre Unterbringung der pflegebedürftigen Person.

Die Verhinderungspflege steht Pflegebedürftigen zu, die mindestens Pflegegrad 2 haben und bereits mindestens sechs Monate zu Hause gepflegt werden. Pro Jahr können bis zu 1.612 Euro für die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.

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