Begriffserklärung: Tagespflege

Die Tagespflege ist eine ambulante Betreuungsform für pflegebedürftige Menschen, die tagsüber professionelle Unterstützung und soziale Kontakte benötigen. Dabei wird die pflegebedürftige Person tagsüber in einer speziellen Einrichtung betreut und gepflegt, während sie abends und nachts wieder zuhause ist.

Sie ist eine Alternative zur stationären Pflege in einem Pflegeheim und ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen, möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. In der Tagespflege werden den pflegebedürftigen Menschen neben pflegerischer Unterstützung auch soziale Kontakte und Beschäftigungsmöglichkeiten angeboten, um die körperliche und geistige Aktivität zu fördern.

Die Tagespflege kann von Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 in Anspruch genommen werden, je nach individuellem Pflegebedarf. Die Kosten für die Tagespflege werden in der Regel von der Pflegeversicherung übernommen, sofern eine medizinische Notwendigkeit gegeben ist.

Tagespflegen werden in speziellen Einrichtungen durchgeführt, die von geschultem Fachpersonal geleitet werden. Die Betreuung erfolgt in der Regel in Gruppen und umfasst neben der Pflege auch Mahlzeiten, Beschäftigungsmöglichkeiten und gegebenenfalls therapeutische Maßnahmen.

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