Begriffserklärung: Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen sind eine Leistung der Pflegeversicherung in Deutschland, die die professionelle Pflege von kranken oder pflegebedürftigen Menschen durch externe Pflegedienste oder ambulante Pflegeeinrichtungen finanziert. Die Pflegesachleistungen können von pflegebedürftigen Menschen in Anspruch genommen werden, die sich in häuslicher Pflege befinden oder in einer ambulanten Pflegeeinrichtung leben.

Die Pflegesachleistungen umfassen eine Vielzahl von pflegerischen Leistungen, wie zum Beispiel:

  • Unterstützung bei der Körperpflege und der Nahrungsaufnahme
  • Hilfe bei der Mobilität und beim Transfer
  • Medizinische Behandlungspflege
  • Verabreichung von Medikamenten
  • Beratung und Anleitung von pflegenden Angehörigen
  • Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung

 

Die Höhe der Pflegesachleistungen richtet sich nach dem Pflegegrad der betreuten Person und wird vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ermittelt. Die Pflegekasse übernimmt dann einen Teil der Kosten für die erbrachten Leistungen, wobei die betreute Person einen Eigenanteil tragen muss.

Pflegesachleistungen sollen dazu beitragen, dass kranke oder pflegebedürftige Menschen eine bedarfsgerechte und professionelle Pflege erhalten, die ihren individuellen Bedürfnissen und Wünschen entspricht.

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