Begriffserklärung: pflegerisches Entlassungsmanagement

Das pflegerische Entlassungsmanagement bezeichnet einen strukturierten und koordinierten Prozess, der darauf abzielt, die Entlassung von Patienten aus dem Krankenhaus oder der Rehabilitationseinrichtung in die ambulante Versorgung oder eine stationäre Pflegeeinrichtung zu organisieren und zu begleiten. Hierbei geht es insbesondere darum, eine nahtlose Überleitung der Patienten von der stationären in die ambulante oder stationäre Versorgung zu gewährleisten und somit eine kontinuierliche Betreuung und Behandlung zu sichern.

Inhaltlich umfasst das pflegerische Entlassungsmanagement die Vorbereitung der Entlassung, die Sicherstellung einer bedarfsgerechten und adäquaten Versorgung im Anschluss an die Entlassung sowie die Koordination der erforderlichen Maßnahmen und Einrichtungen. Dabei müssen insbesondere auch individuelle Bedürfnisse, Wünsche und Ressourcen der Patienten berücksichtigt werden. Ziel des pflegerischen Entlassungsmanagements ist es, die Qualität der Versorgung zu verbessern und die Zahl der ungewollten Wiederaufnahmen zu reduzieren.

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