Begriffserklärung: Pflegerische Betreuungsmaßnahmen

Pflegerische Betreuungsmaßnahmen sind Maßnahmen, die von Pflegefachkräften und Pflegehilfskräften im Rahmen der Pflege und Betreuung von kranken oder pflegebedürftigen Menschen durchgeführt werden. Sie dienen der Förderung und Erhaltung der körperlichen, geistigen und seelischen Gesundheit und dem Wohlbefinden der betreuten Person.

Zu den pflegerischen Betreuungsmaßnahmen gehören zum Beispiel:

  • Unterstützung bei der Körperpflege, der Nahrungsaufnahme und bei der Mobilität
  • Unterstützung bei der Medikamenteneinnahme und der medizinischen Behandlung
  • Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagsaufgaben und bei der Freizeitgestaltung
  • Anleitung und Unterstützung bei der Wahrnehmung sozialer Kontakte und der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
  • Durchführung von therapeutischen Maßnahmen, wie zum Beispiel Bewegungstherapie oder Atemgymnastik
  • psychologische Unterstützung und Begleitung
  • Sterbebegleitung

 

Pflegerische Betreuungsmaßnahmen werden in der Regel von einem interdisziplinären Team aus Pflegefachkräften, Ärzten und Therapeuten geplant und durchgeführt. Sie werden in enger Abstimmung mit der betreuten Person und ihren Angehörigen durchgeführt und sollen deren Bedürfnisse und Wünsche berücksichtigen.

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