Die Pflegekasse ist eine Einrichtung der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland, die für die finanzielle Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen zuständig ist. Sie übernimmt die Kosten für Leistungen der Pflegeversicherung, wie zum Beispiel die Kosten für die häusliche Pflege oder die Unterbringung in einem Pflegeheim.
Jede Person, die in Deutschland in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, ist automatisch auch in der Pflegeversicherung versichert und hat Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung, wenn eine Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Die Pflegekasse bewertet den individuellen Pflegebedarf anhand eines Gutachtens und legt dann den Pflegegrad fest, der wiederum die Höhe der Leistungen bestimmt, die die pflegebedürftige Person erhält. Die Pflegekasse kann dabei auch zusätzliche Leistungen erbringen, wie zum Beispiel eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege oder einen Zuschuss für einen barrierefreien Umbau der Wohnung.
Die Pflegekasse ist eine wichtige Institution für die Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen in Deutschland. Sie trägt dazu bei, dass eine bedarfsgerechte Versorgung und Betreuung der pflegebedürftigen Menschen sichergestellt werden kann.