Begriffserklärung: Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel sind spezielle Gegenstände, die pflegebedürftige Menschen im Alltag unterstützen sollen und von der Pflegeversicherung finanziert werden können. Sie dienen dazu, die Selbstständigkeit und Lebensqualität der betroffenen Person zu verbessern und den Pflegeaufwand für pflegende Angehörige oder Pflegekräfte zu reduzieren.

Zu den Pflegehilfsmitteln gehören beispielsweise:

  • Hilfen zur Körperpflege wie Duschstühle, Toilettenstühle oder Badewannenlifte
  • Hilfen zur Mobilität wie Rollstühle, Gehhilfen oder Treppenlifte
  • Hilfen zur Ernährung wie Ess- und Trinkhilfen oder Schäl-, Schneide- und Reibegeräte
  • Hilfen zur Inkontinenz wie Bettschutzeinlagen, Windeln oder Katheter
  • Hilfen zur Wundversorgung wie Verbandsmaterial oder Wundauflagen
  • Hilfen zur Schmerzbehandlung wie Schmerzmittel-Dispenser oder Schmerztherapiegeräte

 

Die Pflegehilfsmittel müssen vom behandelnden Arzt verordnet werden und können bei einem zugelassenen Sanitätshaus oder Pflegehilfsmittel-Lieferanten bestellt werden. Die Kosten für die Pflegehilfsmittel werden von der Pflegeversicherung übernommen, sofern die betroffene Person einen Pflegegrad hat und die Hilfsmittel notwendig sind, um die Pflege zu erleichtern oder die Lebensqualität zu erhöhen.

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