Begriffserklärung: Pflegegeld

Das Pflegegeld ist eine finanzielle Leistung, die an pflegebedürftige Personen ausgezahlt wird, um ihnen eine angemessene Versorgung im häuslichen Umfeld zu ermöglichen. Es handelt sich dabei um eine Geldleistung, die unabhängig von der tatsächlichen Pflege durch Angehörige oder professionelle Pflegekräfte gezahlt wird.

Das Pflegegeld ist eine Leistung der Pflegeversicherung und steht pflegebedürftigen Menschen in den Pflegegraden 2 bis 5 zu, die sich für die häusliche Pflege entscheiden. Es soll dazu beitragen, dass die pflegebedürftige Person länger in ihrer vertrauten Umgebung bleiben kann und soziale Kontakte aufrechterhalten kann.

Die Höhe des Pflegegeldes hängt vom Pflegegrad ab und variiert zwischen 316 Euro (Pflegegrad 2) und 901 Euro (Pflegegrad 5) pro Monat. Das Pflegegeld kann auch mit anderen Leistungen der Pflegeversicherung, wie z.B. Sachleistungen oder einer Kombination aus beiden, kombiniert werden.

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