Begriffserklärung: Nachtpflege

Die Nachtpflege ist eine Form der ambulanten Pflege, bei der pflegebedürftige Personen in der Nacht von einem Pflegedienst oder einer Pflegekraft betreut werden. Die Nachtpflege kann in der Wohnung des Pflegebedürftigen oder in einer speziellen Einrichtung stattfinden, wie beispielsweise in einer Wohngemeinschaft oder einem Pflegeheim.

Die Nachtpflege kann verschiedene Aufgaben umfassen, je nach den Bedürfnissen und Anforderungen des Pflegebedürftigen. Dazu gehören unter anderem:

  • Unterstützung bei der Mobilisation und dem Aufstehen
  • Hilfe bei der Einnahme von Medikamenten
  • Hilfe bei Toilettengängen und Inkontinenzversorgung
  • Überwachung und Kontrolle von Vitalfunktionen
  • Beaufsichtigung und Betreuung bei Demenz oder anderen kognitiven Einschränkungen

 

Die Nachtpflege ist insbesondere für Pflegebedürftige geeignet, die in der Nacht auf Hilfe angewiesen sind, beispielsweise bei der Toilettengänge oder der Einnahme von Medikamenten. Auch Angehörige können von der Nachtpflege profitieren, da sie in der Nacht entlastet werden und sich erholen können, um tagsüber wieder für die Pflege des Pflegebedürftigen zur Verfügung zu stehen.

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