Begriffserklärung: Langzeitpflege

Langzeitpflege bezeichnet die langfristige Betreuung und Versorgung von pflegebedürftigen Menschen, die aufgrund von körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen dauerhaft auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind. Die Langzeitpflege umfasst in der Regel alle Maßnahmen, die notwendig sind, um den Pflegebedarf des Patienten zu decken und eine bestmögliche Lebensqualität zu gewährleisten.

Die Langzeitpflege kann sowohl in stationären Pflegeeinrichtungen wie Pflegeheimen oder Seniorenresidenzen als auch im eigenen Zuhause mit Hilfe von ambulanten Pflegediensten erfolgen. Je nach Schwere der Beeinträchtigung kann die Langzeitpflege unterschiedlich intensiv sein und verschiedene Formen der Betreuung und Versorgung umfassen.

Zu den typischen Leistungen der Langzeitpflege gehören beispielsweise die Unterstützung bei der Körperpflege, bei der Nahrungsaufnahme, bei der Medikamenteneinnahme sowie bei der Bewältigung des Alltags. Auch die medizinische Betreuung und die soziale Integration können Teil der Langzeitpflege sein.

Ziel der Langzeitpflege ist es, dem Pflegebedürftigen eine bestmögliche Versorgung und Betreuung zu bieten, um eine hohe Lebensqualität und Selbstständigkeit zu gewährleisten. Dabei spielen auch die Wünsche und Bedürfnisse des Pflegebedürftigen sowie seiner Angehörigen eine wichtige Rolle.

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