Kurzzeitpflege bezeichnet eine vorübergehende stationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung, die in der Regel bis zu acht Wochen dauert. Sie richtet sich an Pflegebedürftige, die vorübergehend nicht zu Hause gepflegt werden können, sei es aufgrund einer Erkrankung, einer Operation oder einer vorübergehenden Überforderung der pflegenden Angehörigen. Auch kann Kurzzeitpflege zur Überbrückung bis zur Aufnahme in eine dauerhafte Pflegeeinrichtung dienen oder um pflegende Angehörige zu entlasten.
Während der Kurzzeitpflege erhalten Pflegebedürftige dieselben Leistungen wie in einer dauerhaften Pflegeeinrichtung, wie zum Beispiel Hilfe bei der Körperpflege, Unterstützung bei der Ernährung und Medikamentenvergabe. Auch können individuelle Therapie- und Betreuungsangebote in Anspruch genommen werden.
Die Kosten für die Kurzzeitpflege werden von der Pflegeversicherung übernommen und müssen bei der Pflegekasse beantragt werden. Dabei ist eine Begrenzung auf 1.612 Euro pro Jahr möglich. Einige Pflegeeinrichtungen bieten auch zusätzliche Leistungen, die nicht von der Pflegeversicherung abgedeckt sind, wie zum Beispiel Ausflüge oder spezielle Therapieangebote. Diese müssen vom Pflegebedürftigen selbst bezahlt werden.