Begriffserklärung: Kombinationsleistungen

Kombinationsleistungen in der Pflege sind Leistungen, die aus verschiedenen Bausteinen bestehen und von Pflegebedürftigen in Anspruch genommen werden können. Dabei handelt es sich um eine Kombination aus ambulanten Pflegeleistungen, teilstationären und/oder vollstationären Leistungen.

Die Kombinationsleistungen können genutzt werden, wenn beispielsweise eine Versorgung zu Hause nicht ausreicht oder eine zeitlich begrenzte Aufnahme in einer teilstationären Einrichtung notwendig ist. Auch bei einer Entlastung der pflegenden Angehörigen oder einer kurzfristigen Unterbringung in einer stationären Einrichtung sind Kombinationsleistungen eine mögliche Option.

Die konkrete Ausgestaltung der Kombinationsleistungen ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und hängt von den Regelungen der jeweiligen Pflegekassen ab. In der Regel können die Leistungen flexibel kombiniert und angepasst werden, um den individuellen Bedürfnissen der Pflegebedürftigen gerecht zu werden.

Zu den Kombinationsleistungen gehören beispielsweise ambulante Pflegeleistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, teilstationäre Leistungen wie Tages- und Nachtpflege sowie vollstationäre Leistungen wie die Unterbringung in einem Pflegeheim.

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