Begriffserklärung: Hilfe zur Pflege

Die Hilfe zur Pflege ist eine Sozialleistung in Deutschland, die auf die Bedürfnisse von pflegebedürftigen Menschen zugeschnitten ist und ihnen Unterstützung bietet, wenn sie nicht in der Lage sind, die Kosten für ihre Pflege aus eigener Kraft zu stemmen. Das Konzept der Hilfe zur Pflege ist Teil der Sozialhilfe und wird in den §§ 61 ff. des Sozialgesetzbuchs XII gesetzlich festgelegt.

Sie umfasst die Übernahme der Pflegekosten, wenn keine andere Finanzierungsquelle wie eine private Pflegeversicherung oder ein Pflegegrad vorhanden ist. Dabei wird auch geprüft, ob Angehörige zur Kostenerstattung herangezogen werden können.

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