Begriffserklärung: Heimvertrag

Ein Heimvertrag ist ein schriftlicher Vertrag zwischen einer Pflegeeinrichtung (z. B. Altenheim) und einer pflegebedürftigen Person oder ihrem rechtlichen Vertreter (z. B. einem Angehörigen), der die Bedingungen der Unterbringung und Betreuung sowie die Rechte und Pflichten beider Parteien regelt. Der Heimvertrag ist gesetzlich vorgeschrieben und muss bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, die im Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) festgelegt sind. Der Vertrag regelt in der Regel Fragen wie die Art und den Umfang der Pflege- und Betreuungsleistungen, die Höhe der Kosten sowie die Kündigungsfristen und -bedingungen.

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