Begriffserklärung: Grundpflege

Die Grundpflege ist ein wichtiger Bestandteil der Pflege von Menschen, insbesondere bei älteren oder kranken Personen. Sie umfasst grundlegende Maßnahmen zur Erhaltung der körperlichen Hygiene und Gesundheit, sowie zur Unterstützung bei alltäglichen Aktivitäten.

Zu den Aufgaben der Grundpflege gehören beispielsweise das Waschen und Duschen des Patienten, das An- und Auskleiden, die Körperpflege, die Mund- und Zahnpflege sowie die Hilfe bei der Nahrungsaufnahme. Auch die Unterstützung beim Toilettengang und die Kontrolle von Ausscheidungen gehören zur Grundpflege.

Die Grundpflege wird in der Regel von geschultem Pflegepersonal durchgeführt. Dabei wird auf die individuellen Bedürfnisse und Wünsche des Patienten eingegangen, um eine bestmögliche Versorgung zu gewährleisten.

Eine regelmäßige Durchführung der Grundpflege trägt maßgeblich zur Erhaltung der Lebensqualität bei und kann dazu beitragen, dass sich Patienten wohler fühlen und schneller gesund werden.

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