Begriffserklärung: Eigenanteil

Der Eigenanteil ist der Betrag, den Pflegebedürftige oder deren Angehörige selbst für die Pflegeleistungen aufbringen müssen, nachdem die Leistungen der Pflegeversicherung und anderer Sozialleistungsträger berücksichtigt wurden. Der Eigenanteil variiert je nach Art und Umfang der benötigten Pflegeleistungen sowie je nach Einrichtung, in der die Pflege erbracht wird. In der Regel ist der Eigenanteil höher, wenn die Pflege in einem stationären Pflegeheim erfolgt als bei der ambulanten Pflege zu Hause.

Weitere Begriffserklärungen

Pflege-Ratgeber

Der Weg zur Patientenverfügung

Es handelt sich um eine schriftliche Erklärung, in der festgelegt wird, welche medizinischen Maßnahmen im Falle einer schweren Erkrankung oder Verletzung ergriffen werden sollen und welche nicht.

Weiterlesen »

Hinweis: Alle Inhalte unseres Pflege 1×1 sind allgemein recherchierte und fachlich nicht geprüfte Tipps und Erläuterungen zur allgemeinen Information. Insbesondere ersetzen die Beiträge speziell auch zu rechtlichen, medizinischen oder gesundheitlichen Themen nicht die individuelle Beratung durch entsprechende Fachleute. Insofern übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit und Verbindlichkeit der Inhalte.