Begriffserklärung: Betreutes Wohnen

Betreutes Wohnen ist eine Wohnform für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen oder anderen Unterstützungsbedarfen, die weitgehend selbstständig leben möchten, aber dennoch auf Unterstützung und Betreuung angewiesen sind. Die Betreuung und Unterstützung kann in Form von Beratung, Pflege, Hilfe im Alltag oder sozialer Integration erfolgen.

Im betreuten Wohnen wohnen die Menschen in eigens dafür vorgesehenen Wohnungen oder Appartements, die meist barrierefrei gestaltet sind und über eine Grundausstattung an Möbeln und Geräten verfügen. Zusätzlich stehen Gemeinschaftsräume wie z.B. ein Gemeinschaftsraum oder ein Garten zur Verfügung. Betreutes Wohnen kann sowohl in speziellen Wohnanlagen als auch in dezentralen Wohnungen in Wohngebieten oder Wohnhäusern angeboten werden.

Die Betreuung erfolgt in der Regel durch einen sozialen Dienst oder einen Pflegedienst, der den Bewohnern regelmäßige Beratung, Unterstützung und Hilfe bei der Bewältigung des Alltags anbietet. Je nach Bedarf können auch pflegerische Leistungen wie z.B. Unterstützung bei der Körperpflege oder beim Essen angeboten werden.

Betreutes Wohnen ermöglicht älteren Menschen oder Menschen mit Unterstützungsbedarf ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Eigenverantwortung in einer eigenen Wohnung zu leben, gleichzeitig aber auch auf Unterstützung und Betreuung zurückzugreifen, um ihre Lebensqualität zu erhalten und zu verbessern.

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