Begriffserklärung: Bereitschaft zur Mitwirkung

Die Bereitschaft zur Mitwirkung bedeutet, dass Pflegebedürftige und deren Angehörige aktiv an der Pflege und Versorgung beteiligt sind und gemeinsam mit den Pflegekräften an der Erreichung der Pflegeziele arbeiten. Dies umfasst unter anderem die Bereitstellung von Informationen über den Gesundheitszustand, die Einhaltung von Therapievorgaben und Medikamenteneinnahmen sowie die Kooperation bei der Planung und Umsetzung von Pflegemaßnahmen. Eine aktive Mitwirkung kann dazu beitragen, die Pflegebedürftigkeit zu reduzieren und die Selbstständigkeit und Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern.

Weitere Begriffserklärungen

Pflege-Ratgeber

Der Weg zur Patientenverfügung

Es handelt sich um eine schriftliche Erklärung, in der festgelegt wird, welche medizinischen Maßnahmen im Falle einer schweren Erkrankung oder Verletzung ergriffen werden sollen und welche nicht.

Weiterlesen »

Hinweis: Alle Inhalte unseres Pflege 1×1 sind allgemein recherchierte und fachlich nicht geprüfte Tipps und Erläuterungen zur allgemeinen Information. Insbesondere ersetzen die Beiträge speziell auch zu rechtlichen, medizinischen oder gesundheitlichen Themen nicht die individuelle Beratung durch entsprechende Fachleute. Insofern übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit und Verbindlichkeit der Inhalte.