Die Bereitschaft zur Mitwirkung bedeutet, dass Pflegebedürftige und deren Angehörige aktiv an der Pflege und Versorgung beteiligt sind und gemeinsam mit den Pflegekräften an der Erreichung der Pflegeziele arbeiten. Dies umfasst unter anderem die Bereitstellung von Informationen über den Gesundheitszustand, die Einhaltung von Therapievorgaben und Medikamenteneinnahmen sowie die Kooperation bei der Planung und Umsetzung von Pflegemaßnahmen. Eine aktive Mitwirkung kann dazu beitragen, die Pflegebedürftigkeit zu reduzieren und die Selbstständigkeit und Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern.